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Audio

Frequenzen und Übertragungsstandards für Funkmikrofone

Einleitung

Beim Kauf und Betrieb von drahtlosen Mikrofonen und In-Ear-Monitoring-Systemen (IEM) ist die Wahl der richtigen Funkfrequenz von zentraler Bedeutung. Durch den stetigen Ausbau des mobilen Internets (LTE, 5G) – in der Veranstaltungstechnik als „Digitale Dividende I und II“ bekannt – wurden in den letzten Jahren viele früher nutzbare Frequenzbereiche an den Mobilfunk verkauft.

Wer heute mit Funkstrecken arbeitet, muss genau wissen, welche Frequenzbereiche anmelde- und gebührenfrei, welche anmeldepflichtig und welche strikt verboten sind. Andernfalls drohen Audioussetzer auf der Bühne und empfindliche Strafen durch die Bundesnetzagentur (BNetzA).

1. Gesetzliche Situation: Erlaubte und nicht erlaubte Frequenzen

Die Bundesnetzagentur teilt die Funkfrequenzen (PMSE – Programme Making and Special Events) grob in drei Kernkategorien ein:

🟢 Anmelde- und gebührenfreie Bereiche (Allgemeinzuteilung)

Diese Bereiche können von jedem (Hobbymusiker, Bands, DJs, Schulen, Festinstallationen) ohne Anmeldung und ohne Folgekosten genutzt werden.

  • 174 – 230 MHz (VHF-Band): Wieder freigegeben, sehr gute Reichweite. Bauartbedingt sind hier aber längere Antennen an den Sendern nötig.
  • 823 – 832 MHz (LTE-Mittenlücke / Duplex Gap): Der wohl wichtigste Bereich. Kostenlos in ganz Deutschland nutzbar und bietet Platz für ca. 7 bis 10 Systeme gleichzeitig.
  • 863 – 865 MHz (ISM-Band / Europa-Band): In ganz Europa kostenlos nutzbar, jedoch sehr schmal. Erlaubt je nach Hersteller maximal ca. 3 bis 4 simultane Funkstrecken.
  • 1785 – 1805 MHz (1,8 GHz-Band): Eine weitere LTE-Mittenlücke. Erlaubt viele Kanäle, verlangt aber im Idealfall eine direkte Sichtverbindung zwischen Sender und Empfänger.
  • 2,4 GHz (WLAN-Band) & 1,9 GHz (DECT): Weltweit anmeldefrei (rein digitale Übertragung). Das 2,4 GHz-Band teilt man sich jedoch mit WLAN-Routern, Bluetooth und den Smartphones im Publikum, was es für große Live-Gigs störanfällig machen kann.

🟡 Anmelde- und gebührenpflichtige Bereiche (Für Profis)

Professionelle Nutzer (Verleiher, Theater, Touring-Bands) benötigen oft 20, 30 oder mehr Funkstrecken gleichzeitig. Das ist in den schmalen anmeldefreien Lücken physikalisch nicht möglich. Für sie gibt es den großen UHF-Kernbereich, der bei der BNetzA registriert werden muss (einmalige Gebühr + jährlicher Beitrag):

  • 470 – 608 MHz
  • 614 – 694 MHz

(Hinweis: Die Lücke zwischen 608 und 614 MHz ist europaweit für die Radioastronomie reserviert und streng gesperrt!)

🔴 Nicht erlaubte Bereiche (Verboten / Digitale Dividende)

Hier funken die Sendemasten von Telekom, Vodafone und O2 (LTE/5G).

  • 694 – 733 MHz & 758 – 790 MHz (Digitale Dividende II / 700-MHz-Band für 5G)
  • 790 – 822 MHz & 832 – 862 MHz (Digitale Dividende I / 800-MHz-Band für LTE)

Exkurs: Sind diese Bänder wirklich komplett gesperrt oder nur eingeschränkt nutzbar?

Sie sind vollständig illegal und technisch unbrauchbar. Wer Sender in diesen Frequenzen ( z. B. alte Sennheiser C- oder D-Bänder) betreibt, bekommt zwei massive Probleme:

1. Die rechtliche Seite: Diese Frequenzbereiche wurden vom Staat für Milliarden an Mobilfunkanbieter versteigert. Die Übergangsfristen für Funkmikrofone sind längst abgelaufen. Wer hier funkt, agiert quasi als Störsender im Mobilfunknetz. Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kann bei Störung wichtiger Kommunikation (oder Notrufen) zu empfindlichen Bußgeldern durch die BNetzA führen.

2. Die technische Seite: Selbst wenn man das rechtliche Risiko eingeht, funktioniert die Technik in der Praxis nicht. Ein Handymast – oder hunderte Smartphones im Publikum, die nach Netz suchen – sendet mit massiv höherer Leistung als ein Funkmikrofon (max. 10 bis 50 Milliwatt). Der Mikrofon-Empfänger wird von diesen Handysignalen gnadenlos "weggedrückt". Das Resultat sind permanentes Rauschen, Störgeräusche (Interferenzen), plötzliche Audio-Aussetzer (Dropouts) und extreme Reichweitenverluste.

2. Die Frequenzbänder der Hersteller (Übersicht)

Es ist technisch sehr aufwendig und teuer, einen Funkempfänger zu bauen, der das komplette Frequenzspektrum abdeckt. Deshalb unterteilen die Hersteller das Spektrum in sogenannte Schaltbandbreiten (oft zwischen 24 und 88 MHz groß). Um diese technischen Werte greifbarer zu machen, vergeben Firmen wie Sennheiser und Shure eigene Buchstaben- oder Zahlenkombinationen.

⚠️ Wichtige Grundregel: Ein Sender aus dem "A-Band" kann sich immer nur mit einem Empfänger aus demselben "A-Band" verbinden!

🎧 2.1 Sennheiser Frequenzbänder

Sennheiser verwendet klassischerweise Einzelbuchstaben für seine Bänder (bekannt aus den Serien evolution wireless ew G3/G4 oder XSW).

BandFrequenzbereich (MHz)Gesetzlicher StatusZielgruppe / Bemerkung
A1-Band470 – 516🟡 AnmeldepflichtigProfibereich (UHF)
A-Band516 – 558🟡 AnmeldepflichtigProfibereich (UHF)
AS-Band520 – 558🟡 AnmeldepflichtigProfibereich (UHF)
G-Band566 – 608🟡 AnmeldepflichtigProfibereich (UHF)
GB-Band606 – 648🟡 AnmeldepflichtigProfibereich (UHF)
B-Band626 – 668🟡 AnmeldepflichtigProfibereich (UHF)
C-Band734 – 776🔴 Gesperrt!Kollidiert mit 5G (Siehe Exkurs)
D-Band780 – 822🔴 Gesperrt!Kollidiert mit LTE (Siehe Exkurs)
E-Band823 – 865🟢 Anmeldefrei!Standard für lizenzfreien Betrieb. Fasst LTE-Mittenlücke und ISM-Band zusammen.
1G8-Band1785 – 1800🟢 Anmeldefrei!Alternative im hohen 1,8 GHz-Bereich.

Hinweis zu digitalen Serien: Bei neueren Modellen (z. B. EW-D, EW-DX) nutzt Sennheiser leicht abweichende Ziffern. Hier gilt z. B. Q1-6 (470,2–526 MHz), R1-6 (520–576 MHz) und S1-7 (606,2–662 MHz) für den professionellen Bereich. Das anmeldefreie Pendant zum E-Band heißt hier U1/5.

🎤 2.2 Shure Frequenzbänder

Shure nutzt ein abweichendes System. Die Bezeichnungen setzen sich meist aus einem Buchstaben und einer oder zwei Zahlen zusammen (z. B. bei den Serien SLX-D, QLX-D, ULX-D, PSM).

BandFrequenzbereich (MHz)Gesetzlicher StatusZielgruppe / Bemerkung
G51 (od. G4E)470 – 534🟡 AnmeldepflichtigProfibereich (UHF)
H51 (od. H8E)534 – 598🟡 AnmeldepflichtigProfibereich (UHF)
K51 (od. K3E)606 – 670🟡 AnmeldepflichtigProfibereich (UHF)
L52 (od. L56)632 – 698🟡 AnmeldepflichtigProfibereich (UHF)
P51710 – 782🔴 Gesperrt!Kollidiert mit 5G (Siehe Exkurs)
S50823 – 832 & 863 – 865🟢 Anmeldefrei!Shure-Pendant zum Sennheiser E-Band. Überspringt den verbotenen LTE-Block.
S8823 – 832🟢 Anmeldefrei!Oft bei analogen Einsteigerserien (Fokus Mittenlücke).
T11863 – 865🟢 Anmeldefrei!Oft bei analogen Einsteigerserien (Fokus ISM-Band).
V51174 – 216🟢 Anmeldefrei!VHF-Band.
Z22400 – 2483,5🟢 Anmeldefrei!WLAN-Band (z. B. Shure GLX-D Serie).

(Weitere Hersteller wie AKG, LD Systems oder the t.bone verzichten meist auf komplexe Eigennamen und schreiben den Megahertz-Bereich wie "823 MHz" direkt auf den Empfänger. AKG nutzt für 863-865 MHz oft schlicht die Bezeichnung "ISM".)

3. Praxis-Tipps & Kaufempfehlung

1. Für kleine Setups (1 bis ca. 8 Funkstrecken):
Um Gebühren und unnötige Bürokratie bei der Bundesnetzagentur zu vermeiden, plane Systeme im anmeldefreien Bereich!

  • Bei Sennheiser das E-Band (bzw. U1/5 bei digitalen Serien).
  • Bei Shure das S50-Band (bzw. S8 oder T11).

2. Für Profis, Verleiher und Großveranstaltungen (> 10 Funkstrecken):
Wer viele In-Ear- und Mikrofonstrecken parallel und ausfallsicher betreiben muss, dem reicht der enge Platz im anmeldefreien S50/E-Band physikalisch nicht aus. Hier führt kein Weg am anmeldepflichtigen UHF-Kernbereich zwischen 470 und 694 MHz vorbei (z. B. Sennheiser A/G-Band oder Shure G51/H51/K51).

3. Gefahr beim Gebrauchtkauf:
Im Internet werden oft ehemals sehr teure und hochwertige Profi-Mikrofone zum absoluten Schnäppchenpreis angeboten. Gehören diese zum Sennheiser C-Band / D-Band oder Shure P51-Band, unbedingt die Finger davon lassen! Wie im Exkurs (Kapitel 1) beschrieben, sind diese Geräte in Deutschland illegal und für den professionellen Einsatz unbrauchbar.